Allgemeine Mietbedingungen

LILA Transporter · Baarstraße 17, 58636 Iserlohn · Stand: 2025

Diese Bedingungen gelten für die Anmietung von Transportern und Anhängern bei LILA Transporter. Regelungen, die nur für einen Fahrzeugtyp gelten, sind entsprechend gekennzeichnet: Nur Transporter Nur Anhänger

1 Buchung & Vertragsabschluss

Online-Anfragen über die Website, per E-Mail oder WhatsApp sind zunächst unverbindlich. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn LILA Transporter die Buchung ausdrücklich bestätigt – per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch. Die Bestätigung wird klar als „Buchungsbestätigung“ gekennzeichnet.

LILA Transporter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlenden Unterlagen, ungültiger Fahrerlaubnis oder nicht erfüllten Voraussetzungen.

2 Zahlung

Der Mietpreis ist vor Mietbeginn vollständig zu entrichten. Eine Verrechnung mit der Kaution ist möglich, jedoch muss die Kaution zu mindestens 80 % ihres ursprünglichen Betrages für Sicherungszwecke unberührt bleiben.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Bar, PayPal, Überweisung, EC-/Kreditkarte.

Gewerbliche Kunden können nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung mieten.

3 Stornierung & Widerruf

Stornierung

Eine Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine Storngebühr fällig in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 €.

Widerruf

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Der Mietvertrag unterfällt § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Dienstleistungen mit festem Termin). Mit Bestätigung der Buchung verzichtet der Mieter ausdrücklich auf ein etwaiges Widerrufsrecht.

4 Mietdauer & Verlängerung

Die Mindestmietdauer beträgt 2 Stunden. Die gebuchte Mietdauer kann nachträglich nicht verringert werden – wer das Fahrzeug früher zurückgibt, schuldet dennoch den vollen vereinbarten Mietpreis für den gebuchten Zeitraum.

Verlängerung

Eine Verlängerung der Mietzeit ist per Telefon, WhatsApp oder E-Mail möglich und richtet sich nach der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anfrage. Der Preis der Verlängerung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Mietvertrag.

Nachträglicher Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel (z. B. von Basic auf Komfort) ist auf Anfrage möglich. Der Versicherungsschutz und die Selbstbeteiligung des ursprünglich gebuchten Tarifs bleiben jedoch unverändert bestehen und können durch einen Tarifwechsel nicht rückwirkend erhöht werden.

5 Fahrzeugzustand / Übergabe / Rückgabe

Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. Der Mieter prüft das Fahrzeug bei Übergabe und meldet Abweichungen unverzüglich.

Das Fahrzeug ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Nur Transporter Transporter sind zudem vollgetankt zurückzugeben. Fehlende Betankung, Verschmutzung oder Beschädigungen werden nach Aufwand berechnet.

Verspätete Rückgabe wird je angefangener Stunde mit 1/4 des Tagesmietpreises abgerechnet.

5.1 Nicht- oder verspätete Rückgabe / Unterschlagung

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben oder verweigert der Mieter die Herausgabe, liegt eine unberechtigte Vorenthaltung der Mietsache vor. Der Vermieter ist berechtigt:

  • das Fahrzeug ohne Fristsetzung auf Kosten des Mieters zurückholen zu lassen
  • Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) und ggf. Betrug (§ 263 StGB) zu stellen

Der Mieter trägt sämtliche entstehenden Kosten (Nutzungsausfall, Ortung, Abschleppen, Sicherung, Standgebühren). Für jeden angefangenen Tag der unberechtigten Vorenthaltung wird der doppelte Tagesmietpreis berechnet.

5.2 Rückgabe ohne Abnahme / Nachträglich festgestellte Schäden

Erfolgt die Rückgabe ohne persönliche Anwesenheit des Vermieters (z. B. Schlüsselabgabe per Briefkasten), gilt das Fahrzeug erst nach tatsächlicher Überprüfung als zurückgegeben. Der Mieter bleibt bis dahin vollumfänglich verantwortlich.

Schäden oder Mängel, die erst nach Rückgabe festgestellt werden, gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Mieter nicht das Gegenteil nachweist. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug innerhalb von 72 Stunden nach Rückgabe zu überprüfen und Schäden nachträglich abzurechnen.

6 Nutzung / Pflichten des Mieters

Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag eingetragenen Personen mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und sämtliche Verkehrs- und Betriebsvorschriften einzuhalten.

Nur Transporter Ölstand, Kühlmittel und sonstige Betriebsflüssigkeiten sind regelmäßig zu kontrollieren.

Nur Anhänger Reifendruck, Beleuchtung, Kupplungssicherung und Verkehrssicherheit sind vor jeder Fahrt zu kontrollieren.

Untersagt ist insbesondere:

  • Überladung oder mangelhafte Ladungssicherung
  • ruckartiges Rangieren, Kupplungs- oder Antriebsquälung
  • dauerhaftes Fahren unter Volllast ohne technischen Grund
  • unnötig aggressives Beschleunigen oder starkes Bremsen
  • Auslandsfahrten ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters

6.1 Technische Warnhinweise / Folgeschäden

Nur Transporter Bei Aufleuchten von Warnanzeigen (z. B. Öl, Kühlwasser, Motortemperatur) ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren. Wer trotz Warnanzeigen weitefährt oder Kontrollen unterlässt, haftet für sämtliche Folgeschäden (z. B. Motorschaden, Turboschaden) ohne Haftungsbegrenzung.

Nur Anhänger Erkennbare Mängel an Beleuchtung, Kupplung, Bereifung oder Bremsanlage sind sofort zu melden. Wird der Anhänger trotz bekannter Defekte weitergenutzt, haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden vollumfänglich ohne Begrenzung.

6.2 Verbotene Ladung & Nutzung

Folgende Ladungen und Nutzungsarten sind ausdrücklich untersagt:

  • Gefahrgut jeder Art (z. B. Chemikalien, Explosivstoffe, Druckgase)
  • leicht brennbare oder entzündliche Stoffe ohne behördliche Genehmigung
  • illegale Waren oder Güter jeder Art
  • Tiertransporte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters
  • Weitervermietung des Fahrzeugs ohne Genehmigung

7 Verhalten bei Unfällen / Schäden

Bei jedem Unfall ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei technischen Defekten ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren.

Unterbleibt die sofortige Schadensmeldung, entfällt die Haftungsbegrenzung durch die Selbstbeteiligung. Park-, Rangier- oder Vandalismusschäden sind spätestens bei Rückgabe anzuzeigen; andernfalls entfällt ebenfalls die Haftungsbegrenzung.

7.1 Pannen / Abschleppen / Reifen

Reifenpannen sowie Schäden an Reifen und Felgen fallen grundsätzlich in die Verantwortung des Mieters. Organisation und Kosten für Reparatur, Ersatz und Abschleppen trägt der Mieter ohne Begrenzung durch die Selbstbeteiligung.

Liegt ein reiner technischer Defekt ohne Verschulden des Mieters vor, trägt der Vermieter die anfallenden Kosten.

8 Haftung des Mieters

8.1 Tarifabhängiger Versicherungsschutz & Selbstbeteiligung

Nur Transporter Der Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe der Selbstbeteiligung richten sich nach dem bei Mietbeginn gebuchten Tarif. Ein nachträglicher Tarifwechsel ändert den Versicherungsschutz nicht rückwirkend.

TarifSelbstbeteiligungVersicherung
Basic3.500 €Teilkasko
Komfort2.500 €Teilkasko
Premium1.500 €Vollkasko

Nur Anhänger Anhänger sind haftpflichtversichert. Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung werden im Mietvertrag festgelegt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Mieter bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern der Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist.

Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Alkohol- oder Drogenfahrt, Handynutzung am Steuer, Unfallflucht, nicht genehmigter Auslandsfahrt, Überladung, unsachgemäßer Nutzung oder Pflichtverletzungen gemäß Punkt 6.1 haftet der Mieter für den gesamten Schaden ohne Begrenzung.

Mehrere Schäden gelten als separate Schadenfälle.

8.2 Schäden während der Mietzeit

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit entstehen – auch beim Parken oder durch unbekannte Dritte, unabhängig davon, ob ein Verursacher ermittelt werden kann.

8.3 Kaution

Nur Transporter Die Kaution beträgt 500,00 € und kann bar, per PayPal, Überweisung oder Karte hinterlegt werden. Alternativ kann ein gleichwertiges Kfz als Sicherheit gestellt werden (ausgenommen Anhänger). Die Höhe kann im Einzelfall abweichen und wird im Mietvertrag festgelegt.

Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, sie ganz oder teilweise einzubehalten für:

  • Schäden (auch nachträglich festgestellt, binnen 72 Stunden)
  • Selbstbeteiligungen, nicht versicherte Schäden, Wertminderung
  • Nutzungsausfall, Abschlepp-, Reinigungs- oder Aufbereitungskosten
  • fehlende Betankung, Vertragsstrafen, Bußgelder, offene Forderungen

Bei Barkaution erfolgt die Rückgabe direkt bei der Fahrzeugrückgabe. Bei anderen Zahlungsarten innerhalb eines Tages nach ordnungsgemäßer Rückgabe. Bei Prüf- oder Klärungsbedarf kann die Kaution bis zu 14 Tage einbehalten werden. Die Kaution stellt keine Haftungsbegrenzung dar.

9 Vertragsstrafen

Transporter Nur Transporter

VerstoßStrafe
Rauchen im Fahrzeug250 €
Extreme Verschmutzung500 €
Fahren ohne gültigen Führerschein1.500 €
Unbefugter Fahrer1.000 €
Weitervermietung ohne Genehmigung3.000 €
Auslandsfahrt ohne Genehmigung2.000 €
Übermäßiger Verschleiß / mutwillige Fahrmanöver2.000 €
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit 130 km/h200 €

Anhänger Nur Anhänger

VerstoßStrafe
Nicht ordnungsgemäße Sicherung gegen Diebstahl / Wegrollen100 €
Extreme Verschmutzung150 €
Fahren ohne Führerschein / unbefugter Fahrer500 €
Weitervermietung ohne Genehmigung1.000 €
Auslandsfahrt ohne Genehmigung1.000 €
Mutwillige Beschädigung / übermäßiger Verschleiß1.000 €
Überladung / Überschreitung 100 km/h250 €
Nicht gemeldete Schäden oder Defekte250 €

Vertragsstrafen werden zusätzlich zur Kaution und zur Selbstbeteiligung erhoben und können bei mehreren Verstößen kumulativ berechnet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10 Schlüssel / Fahrzeugpapiere

Bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren trägt der Mieter die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- und Sicherungskosten vollumfänglich. Eine Begrenzung durch die Selbstbeteiligung findet nicht statt.

11 Bußgelder / Verwaltungsaufwand

Bußgelder und behördliche Gebühren, die während der Mietzeit entstehen, trägt der Mieter. Die Bearbeitungsgebühr für Behördenanfragen (z. B. Halterauskunft) beträgt 39,99 €.

12 Ortungssysteme

GPS- oder Telematiksysteme können zur Kilometerermittlung, Diebstahlortung und Beweissicherung eingesetzt werden. Eine permanente Bewegungsüberwachung findet nicht statt.

13 Fahrpraxis & Mindestanforderungen

Es besteht keine Altersgrenze. Voraussetzung ist eine seit mindestens 24 Monaten gültige Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse. Abweichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich.

14 Notfall & Pannenhilfe

Bei Unfällen, Pannen oder sonstigen Notfällen während der Mietzeit ist der Vermieter unverzüglich zu kontaktieren:

📞 0151 28856629  |  0151 65682447
Diese Nummern sind während der Mietzeit erreichbar.

15 Langzeitmiete & Zahlungsverzug

Bei Langzeitmietverträgen führt ein Zahlungsrückstand von mehr als 10 Tagen zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Mit Kündigung wird der Gesamtbetrag für die gesamte vereinbarte Laufzeit sofort fällig.

Der Mieter trägt zusätzlich sämtliche anfallenden Kosten für:

  • Fahrzeugortung und Sicherstellung
  • Abholung des Fahrzeugs auf Kosten des Mieters
  • entstandenen Nutzungsausfall

16 Dokumentation / Beweissicherung

Foto- und Videoaufnahmen bei Übergabe und Rückgabe sind zulässig und dienen der Beweissicherung. Beide Parteien sind berechtigt, eigene Aufnahmen zu erstellen.

17 Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Kopien von Ausweis und Führerschein werden gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur bei rechtlicher Notwendigkeit. Die Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO bleiben unberührt.

18 Gerichtsstand & Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Baarstraße 17, 58636 Iserlohn. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Iserlohn, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.