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LILA Transporter

Allgemeine Mietbedingungen

LILA Transporter · Baarstraße 17, 58636 Iserlohn · Stand: 2025

Diese Bedingungen gelten für die Anmietung von Transportern und Anhängern bei LILA Transporter. Regelungen, die nur für einen Fahrzeugtyp gelten, sind entsprechend gekennzeichnet: Nur Transporter Nur Anhänger

1 Buchung & Vertragsabschluss

Anfragen per E-Mail oder WhatsApp sind zunächst unverbindlich. Eine Online-Anfrage über die Website ist für den Mieter mit der Zahlung der Anzahlung bzw. des Mietpreises verbindlich. Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn LILA Transporter die Buchung ausdrücklich bestätigt – per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch. Die Bestätigung wird klar als „Buchungsbestätigung“ gekennzeichnet.

LILA Transporter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlenden Unterlagen, ungültiger Fahrerlaubnis oder nicht erfüllten Voraussetzungen. Wird eine Online-Anfrage nicht bestätigt, erstattet LILA Transporter die bereits geleistete Zahlung innerhalb eines Tages vollständig.

2 Zahlung

Der Mietpreis ist vor Mietbeginn vollständig zu entrichten. Eine Verrechnung mit der Kaution ist möglich, jedoch muss die Kaution zu mindestens 80 % ihres ursprünglichen Betrages für Sicherungszwecke unberührt bleiben.

Online-Anfragen: Bei Online-Anfragen wird sofort eine Anzahlung von 50,00 € gezahlt (beim Anhänger der gesamte Mietpreis); bei Transportern kann der Mieter auch direkt den gesamten Mietpreis zahlen. Die Zahlung erfolgt per PayPal, Apple Pay, Karte oder SEPA-Lastschrift (je nach Betrag auch „Später bezahlen“ oder Ratenzahlung, soweit von PayPal angeboten) und wird auf den Mietpreis angerechnet. Bei Transportern kann der Mieter zusätzlich die Kaution gleich online mitzahlen; sie wird nach Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb eines Tages erstattet.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Bar, PayPal, Überweisung, EC-/Kreditkarte.

Gewerbliche Kunden können nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung mieten.

3 Stornierung & Widerruf

Stornierung

Eine Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos möglich; eine bereits geleistete Zahlung wird dann innerhalb eines Tages vollständig erstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird eine Stornogebühr fällig in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 €, höchstens jedoch der vereinbarte Mietpreis. Eine geleistete Anzahlung bzw. Zahlung wird mit der Stornogebühr verrechnet und bis zu deren Höhe einbehalten; ein übersteigender Betrag wird innerhalb eines Tages erstattet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Widerruf

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Der Mietvertrag unterfällt § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Kraftfahrzeugvermietung mit festem Termin). Hierauf wird der Mieter vor Abgabe seiner verbindlichen Online-Anfrage ausdrücklich hingewiesen. Mit Bestätigung der Buchung verzichtet der Mieter ausdrücklich auf ein etwaiges Widerrufsrecht.

4 Mietdauer & Verlängerung

Die Mindestmietdauer beträgt 2 Stunden. Die gebuchte Mietdauer kann nachträglich nicht verringert werden – wer das Fahrzeug früher zurückgibt, schuldet dennoch den vollen vereinbarten Mietpreis für den gebuchten Zeitraum.

Verlängerung

Eine Verlängerung der Mietzeit ist per Telefon, WhatsApp oder E-Mail möglich und richtet sich nach der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anfrage. Der Preis der Verlängerung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Mietvertrag.

Nachträglicher Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel (z. B. von Basic auf Komfort) ist auf Anfrage möglich. Der Versicherungsschutz und die Selbstbeteiligung des ursprünglich gebuchten Tarifs bleiben jedoch unverändert bestehen und können durch einen Tarifwechsel nicht rückwirkend erhöht werden.

5 Fahrzeugzustand / Übergabe / Rückgabe

Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. Der Mieter prüft das Fahrzeug bei Übergabe und meldet Abweichungen unverzüglich.

Das Fahrzeug ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Nur Transporter Transporter sind zudem vollgetankt zurückzugeben. Fehlende Betankung, Verschmutzung oder Beschädigungen werden nach Aufwand berechnet.

Verspätete Rückgabe wird je angefangener Stunde mit 1/4 des Tagesmietpreises abgerechnet.

5.1 Nicht- oder verspätete Rückgabe / Unterschlagung

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben oder verweigert der Mieter die Herausgabe, liegt eine unberechtigte Vorenthaltung der Mietsache vor. Der Vermieter ist berechtigt:

  • das Fahrzeug ohne Fristsetzung auf Kosten des Mieters zurückholen zu lassen
  • Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) und ggf. Betrug (§ 263 StGB) zu stellen

Der Mieter trägt sämtliche entstehenden Kosten (Nutzungsausfall, Ortung, Abschleppen, Sicherung, Standgebühren). Für jeden angefangenen Tag der unberechtigten Vorenthaltung wird der doppelte Tagesmietpreis berechnet.

5.2 Rückgabe ohne Abnahme / Nachträglich festgestellte Schäden

Erfolgt die Rückgabe ohne persönliche Anwesenheit des Vermieters (z. B. Schlüsselabgabe per Briefkasten), gilt das Fahrzeug erst nach tatsächlicher Überprüfung als zurückgegeben. Der Mieter bleibt bis dahin vollumfänglich verantwortlich.

Schäden oder Mängel, die erst nach Rückgabe festgestellt werden, gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Mieter nicht das Gegenteil nachweist. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug innerhalb von 72 Stunden nach Rückgabe zu überprüfen und Schäden nachträglich abzurechnen.

6 Nutzung / Pflichten des Mieters

Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag eingetragenen Personen mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und sämtliche Verkehrs- und Betriebsvorschriften einzuhalten.

Nur Transporter Ölstand, Kühlmittel und sonstige Betriebsflüssigkeiten sind regelmäßig zu kontrollieren.

Nur Anhänger Reifendruck, Beleuchtung, Kupplungssicherung und Verkehrssicherheit sind vor jeder Fahrt zu kontrollieren.

Untersagt ist insbesondere:

  • Überladung oder mangelhafte Ladungssicherung
  • ruckartiges Rangieren, Kupplungs- oder Antriebsquälung
  • dauerhaftes Fahren unter Volllast ohne technischen Grund
  • unnötig aggressives Beschleunigen oder starkes Bremsen
  • Auslandsfahrten ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters

6.1 Technische Warnhinweise / Folgeschäden

Nur Transporter Bei Aufleuchten von Warnanzeigen (z. B. Öl, Kühlwasser, Motortemperatur) ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren. Wer trotz Warnanzeigen weiterfährt oder Kontrollen unterlässt, haftet für sämtliche Folgeschäden (z. B. Motorschaden, Turboschaden) ohne Haftungsbegrenzung.

Nur Anhänger Erkennbare Mängel an Beleuchtung, Kupplung, Bereifung oder Bremsanlage sind sofort zu melden. Wird der Anhänger trotz bekannter Defekte weitergenutzt, haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden vollumfänglich ohne Begrenzung.

6.2 Verbotene Ladung & Nutzung

Folgende Ladungen und Nutzungsarten sind ausdrücklich untersagt:

  • Gefahrgut jeder Art (z. B. Chemikalien, Explosivstoffe, Druckgase)
  • leicht brennbare oder entzündliche Stoffe ohne behördliche Genehmigung
  • illegale Waren oder Güter jeder Art
  • Tiertransporte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters
  • Weitervermietung des Fahrzeugs ohne Genehmigung

7 Verhalten bei Unfällen / Schäden

Bei jedem Unfall ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei technischen Defekten ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren.

Unterbleibt die sofortige Schadensmeldung, entfällt die Haftungsbegrenzung durch die Selbstbeteiligung. Park-, Rangier- oder Vandalismusschäden sind spätestens bei Rückgabe anzuzeigen; andernfalls entfällt ebenfalls die Haftungsbegrenzung.

7.1 Pannen / Abschleppen / Reifen

Reifenpannen sowie Schäden an Reifen und Felgen fallen grundsätzlich in die Verantwortung des Mieters. Organisation und Kosten für Reparatur, Ersatz und Abschleppen trägt der Mieter ohne Begrenzung durch die Selbstbeteiligung.

Liegt ein reiner technischer Defekt ohne Verschulden des Mieters vor, trägt der Vermieter die anfallenden Kosten.

8 Haftung des Mieters

8.1 Tarifabhängiger Versicherungsschutz & Selbstbeteiligung

Nur Transporter Der Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe der Selbstbeteiligung richten sich nach dem bei Mietbeginn gebuchten Tarif. Ein nachträglicher Tarifwechsel ändert den Versicherungsschutz nicht rückwirkend.

TarifSelbstbeteiligungVersicherung
Basicbis FahrzeugwertHaftpflicht
Komfort3.500 €Teilkasko
Premium2.500 €Vollkasko

Nur Anhänger Anhänger sind haftpflichtversichert. Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung werden im Mietvertrag festgelegt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Mieter bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern der Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist.

Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Alkohol- oder Drogenfahrt, Handynutzung am Steuer, Unfallflucht, nicht genehmigter Auslandsfahrt, Überladung, unsachgemäßer Nutzung oder Pflichtverletzungen gemäß Punkt 6.1 haftet der Mieter für den gesamten Schaden ohne Begrenzung.

Mehrere Schäden gelten als separate Schadenfälle.

8.2 Schäden während der Mietzeit

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit entstehen – auch beim Parken oder durch unbekannte Dritte, unabhängig davon, ob ein Verursacher ermittelt werden kann.

8.3 Kaution

Nur Transporter Die Kaution beträgt 500,00 € und kann bar, per PayPal, Überweisung oder Karte hinterlegt werden. Alternativ kann ein gleichwertiges Kfz als Sicherheit gestellt werden (ausgenommen Anhänger). Die Höhe kann im Einzelfall abweichen und wird im Mietvertrag festgelegt.

Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, sie ganz oder teilweise einzubehalten für:

  • Schäden (auch nachträglich festgestellt, binnen 72 Stunden)
  • Selbstbeteiligungen, nicht versicherte Schäden, Wertminderung
  • Nutzungsausfall, Abschlepp-, Reinigungs- oder Aufbereitungskosten
  • fehlende Betankung, Vertragsstrafen, Bußgelder, offene Forderungen

Bei Barkaution erfolgt die Rückgabe direkt bei der Fahrzeugrückgabe. Bei anderen Zahlungsarten innerhalb eines Tages nach ordnungsgemäßer Rückgabe. Bei Prüf- oder Klärungsbedarf kann die Kaution bis zu 14 Tage einbehalten werden. Die Kaution stellt keine Haftungsbegrenzung dar.

9 Vertragsstrafen

Transporter Nur Transporter

VerstoßStrafe
Rauchen im Fahrzeug250 €
Extreme Verschmutzung500 €
Fahren ohne gültigen Führerschein1.500 €
Unbefugter Fahrer1.000 €
Weitervermietung ohne Genehmigung3.000 €
Auslandsfahrt ohne Genehmigung1.000 €
Übermäßiger Verschleiß / mutwillige Fahrmanöver1.000 €
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit 130 km/h200 €
Keine Betankung50 € zzgl. Kraftstoffkosten

Anhänger Nur Anhänger

VerstoßStrafe
Nicht ordnungsgemäße Sicherung gegen Diebstahl / Wegrollen100 €
Extreme Verschmutzung150 €
Fahren ohne Führerschein / unbefugter Fahrer500 €
Weitervermietung ohne Genehmigung1.000 €
Auslandsfahrt ohne Genehmigung1.000 €
Mutwillige Beschädigung / übermäßiger Verschleiß1.000 €
Überladung / Überschreitung 100 km/h250 €
Nicht gemeldete Schäden oder Defekte250 €

Vertragsstrafen werden zusätzlich zur Kaution und zur Selbstbeteiligung erhoben und können bei mehreren Verstößen kumulativ berechnet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10 Schlüssel / Fahrzeugpapiere

Bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren trägt der Mieter die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- und Sicherungskosten vollumfänglich. Eine Begrenzung durch die Selbstbeteiligung findet nicht statt.

11 Bußgelder / Verwaltungsaufwand

Bußgelder und behördliche Gebühren, die während der Mietzeit entstehen, trägt der Mieter. Die Bearbeitungsgebühr für Behördenanfragen (z. B. Halterauskunft) beträgt 39,99 €.

12 Ortungssysteme

GPS- oder Telematiksysteme können zur Kilometerermittlung, Diebstahlortung und Beweissicherung eingesetzt werden. Eine permanente Bewegungsüberwachung findet nicht statt.

13 Fahrpraxis & Mindestanforderungen

Es besteht keine Altersgrenze. Voraussetzung ist eine seit mindestens 24 Monaten gültige Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse. Abweichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich.

14 Notfall & Pannenhilfe

Bei Unfällen, Pannen oder sonstigen Notfällen während der Mietzeit ist der Vermieter unverzüglich zu kontaktieren:

📞 0151 28856629  |  0151 65682447
Diese Nummern sind während der Mietzeit erreichbar.

15 Langzeitmiete & Zahlungsverzug

Bei Langzeitmietverträgen führt ein Zahlungsrückstand von mehr als 10 Tagen zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Mit Kündigung wird der Gesamtbetrag für die gesamte vereinbarte Laufzeit sofort fällig.

Der Mieter trägt zusätzlich sämtliche anfallenden Kosten für:

  • Fahrzeugortung und Sicherstellung
  • Abholung des Fahrzeugs auf Kosten des Mieters
  • entstandenen Nutzungsausfall

16 Dokumentation / Beweissicherung

Foto- und Videoaufnahmen bei Übergabe und Rückgabe sind zulässig und dienen der Beweissicherung. Beide Parteien sind berechtigt, eigene Aufnahmen zu erstellen.

17 Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Kopien von Ausweis und Führerschein werden gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur bei rechtlicher Notwendigkeit. Die Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO bleiben unberührt.

18 Gerichtsstand & Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Baarstraße 17, 58636 Iserlohn. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Iserlohn, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

LILA Transporter · Einzelunternehmen Daniel Melzer
Baarstraße 17, 58636 Iserlohn · Tel: 0151 28856629
IBAN: DE45 1001 0123 3338 8854 28 · BIC: QNTODEB2XXX

Allgemeine Mietbedingungen

Dachbox · Dachzelt · Dachträger — LILA Transporter · Baarstraße 17, 58636 Iserlohn · Stand: 2026

Diese Bedingungen gelten für die Anmietung von Dachboxen und Dachzelten bei LILA Transporter. Der Dachträger ist ein Zusatz zu Dachbox oder Dachzelt und kann nicht einzeln gemietet werden. Für Transporter und Anhänger gelten die Bedingungen im Reiter „Transporter & Anhänger“. Regelungen, die nur für ein Produkt gelten, sind entsprechend gekennzeichnet: Nur Dachbox Nur Dachzelt

1 Buchung & Vertragsabschluss

Anfragen per E-Mail oder WhatsApp sind zunächst unverbindlich. Eine Online-Anfrage über die Website ist für den Mieter mit der Zahlung der Anzahlung bzw. des Mietpreises verbindlich. Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn LILA Transporter die Buchung ausdrücklich bestätigt – per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch. Die Bestätigung wird klar als „Buchungsbestätigung“ gekennzeichnet.

Pro Online-Buchung wird eine Dachbox oder ein Dachzelt gemietet, wahlweise mit den im Buchungsformular angebotenen Zusatzleistungen.

Passform: Der Mieter gibt bei der Buchung Marke und Modell, Baujahr und Dachtyp seines Fahrzeugs an (offene Reling, integrierte Reling, Fixpunkte oder glattes Dach ohne Reling). LILA Transporter prüft vor der Bestätigung, ob Dachträger und Dachbox bzw. Dachzelt zum Fahrzeug passen. Ist das nicht der Fall, wird die Buchung nicht bestätigt und die bereits geleistete Zahlung innerhalb eines Tages vollständig erstattet. Der Mieter steht für die Richtigkeit seiner Angaben ein.

LILA Transporter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlenden Unterlagen oder nicht erfüllten Voraussetzungen. Wird eine Online-Anfrage nicht bestätigt, erstattet LILA Transporter die bereits geleistete Zahlung innerhalb eines Tages vollständig.

2 Zahlung

Der Mietpreis ist vor Mietbeginn vollständig zu entrichten.

Online-Anfragen: Bei Online-Anfragen wird sofort eine Anzahlung von 50,00 € gezahlt; der Mieter kann auch direkt den gesamten Mietpreis oder den Mietpreis zusammen mit der Kaution online zahlen. Die Zahlung erfolgt per PayPal, Apple Pay, Karte oder SEPA-Lastschrift (je nach Betrag auch „Später bezahlen“ oder Ratenzahlung, soweit von PayPal angeboten) und wird auf den Mietpreis angerechnet. Wird die Kaution online mitgezahlt, wird sie nach Rückgabe des Mietobjekts innerhalb eines Tages erstattet.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Bar, PayPal, Überweisung, EC-/Kreditkarte.

Gewerbliche Kunden können nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung mieten.

3 Stornierung & Widerruf

Stornierung

Eine Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos möglich; eine bereits geleistete Zahlung wird dann innerhalb eines Tages vollständig erstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird eine Stornogebühr fällig in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 €, höchstens jedoch der vereinbarte Mietpreis. Eine geleistete Anzahlung bzw. Zahlung wird mit der Stornogebühr verrechnet und bis zu deren Höhe einbehalten; ein übersteigender Betrag wird innerhalb eines Tages erstattet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Widerruf

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Der Mietvertrag unterfällt § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin bzw. Zeitraum). Hierauf wird der Mieter vor Abgabe seiner verbindlichen Online-Anfrage ausdrücklich hingewiesen. Mit Bestätigung der Buchung verzichtet der Mieter ausdrücklich auf ein etwaiges Widerrufsrecht.

4 Mietdauer, Preise & Wochenend-Komplettpaket

Nur Dachbox Dachboxen werden wochenweise berechnet; jede angefangene Woche zählt voll.

Nur Dachzelt Das Dachzelt wird tageweise berechnet. Der Preis richtet sich nach der Mietdauer und wird im Buchungsformular angezeigt.

Nur Dachzelt Wochenend-Komplettpaket: Das Paket umfasst Dachzelt, Markise und Dachträger jeweils inklusive Montage und Demontage. Montage ist am Donnerstag, Demontage und Rückgabe am Montag. Das Paket wird zum im Buchungsformular angezeigten Pauschalpreis gebucht.

Zusatzleistungen: Der Dachträger (inklusive Montage) kann zu einer Dachbox oder einem Dachzelt dazugebucht werden, die Markise (inklusive Montage) und die Endreinigung nur zum Dachzelt, jeweils zum im Buchungsformular angezeigten Pauschalpreis. Ist die Endreinigung gebucht, entfällt die Berechnung üblicher Reinigungskosten bei Rückgabe; übermäßige Verschmutzung bleibt davon unberührt.

Die gebuchte Mietdauer kann nachträglich nicht verringert werden – wer das Mietobjekt früher zurückgibt, schuldet dennoch den vollen vereinbarten Mietpreis für den gebuchten Zeitraum.

Verlängerung

Eine Verlängerung der Mietzeit ist per Telefon, WhatsApp oder E-Mail möglich und richtet sich nach der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anfrage.

5 Montage, Passform & Kompatibilität

Die Montage und Demontage erfolgt durch den Vermieter, ist im Mietpreis enthalten und findet zu den gebuchten Abhol- und Rückgabezeiten nach Absprache an der Station (Baarstraße 17, 58636 Iserlohn) am Fahrzeug des Mieters statt. Der Mieter bringt sein Fahrzeug dazu mit.

Vorhandene Schäden am Fahrzeug werden vor der Montage gemeinsam angesehen und auf Wunsch fotografisch festgehalten.

Die zulässige Dachlast des Fahrzeugs ist vom Mieter vorab eigenständig zu prüfen; maßgeblich sind die Angaben des Fahrzeugherstellers.

6 Zustand / Übergabe / Rückgabe

Dachbox, Dachzelt bzw. Träger sowie ggf. gebuchte Markise werden in technisch einwandfreiem, sauberem Zustand übergeben. Vorhandene Gebrauchsspuren oder Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert. Der Mieter prüft das Mietobjekt bei Übergabe und meldet Abweichungen unverzüglich.

Bei Rückgabe ist das Mietobjekt vollständig (Dachbox: inkl. Schlüssel, Trägerfußsatz, Adapter und Anleitung; Dachzelt: inkl. Leiter, Matratze, Topper, 3D-Mesh-Unterlage sowie ggf. gebuchtem Zubehör), gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben.

Verspätete Rückgabe wird je angefangenem Tag mit dem vollen Tagesmietpreis berechnet (bei Dachboxen: ein Siebtel des Wochenpreises).

7 Nutzung / Pflichten des Mieters

Der Mieter hat vor Fahrtantritt den festen Sitz von Dachbox, Dachzelt bzw. Träger zu prüfen; dies gilt insbesondere nach den ersten gefahrenen Kilometern erneut. Die zulässige Dachlast des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden; bei der Dachbox zusätzlich nicht das maximale Zuladungsgewicht, beim Dachzelt auch nicht im Stand bei Nutzung (z. B. beim Schlafen). Maßgeblich sind die Angaben des Fahrzeugherstellers.

Bei montiertem Mietobjekt ist eine angepasste, reduzierte Geschwindigkeit einzuhalten; eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Dachbox und Dachzelt sind bei Nichtgebrauch ordnungsgemäß zu verschließen.

Durch das Mietobjekt erhöht sich die Fahrzeughöhe; auf Durchfahrtshöhen (z. B. Garagen, Parkhäuser) ist zu achten. Mit montiertem Mietobjekt dürfen keine Waschanlagen befahren werden.

Nur Dachzelt Das Dachzelt darf nur im Stand und bei geeigneter Witterung aufgebaut und genutzt werden; bei starkem Wind, Sturm oder Gewitter ist es zu schließen bzw. nicht zu nutzen. Offenes Feuer, Rauchen und Kochen im Zelt sind untersagt. Das Zelt ist trocken zurückzugeben; nach Nässe ist es unverzüglich zu lüften und zu trocknen.

Montage- und Sicherheitshinweise

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass eine fehlerhafte oder unvollständige Montage bzw. Aufstellung zu Schäden am Fahrzeug, am Mietobjekt oder zu Unfallgefahren führen kann. Erfolgt die Montage ausnahmsweise eigenständig durch den Mieter, bestätigt dieser mit Unterzeichnung dieses Vertrages, die Montageanleitung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben; der Vermieter haftet in diesem Fall nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, mangelhafte Sicherung, Überladung oder Nichtbeachtung der Herstellervorgaben entstehen.

8 Verhalten bei Schäden / Verlust

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts während der Mietzeit – auch bei geringfügigen Schäden wie Kratzern – ist der Vermieter unverzüglich zu informieren; bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Haftung des Mieters gemäß § 9 gilt in vollem Umfang unabhängig davon, ob und wann die Meldung erfolgt; die Kaution begrenzt diese Haftung nicht. Bei nicht rechtzeitiger oder unterlassener Meldung wird zusätzlich die in § 11 genannte Vertragsstrafe fällig.

Nachträgliche Mängelanzeige: Wird ein Schaden bei der Rückgabe nicht festgestellt oder nicht gemeldet, ist der Vermieter berechtigt, Schäden am Mietobjekt noch bis 72 Stunden nach der Rückgabe, längstens jedoch bis zur Übergabe an einen Folgemieter (je nachdem, was früher eintritt), zu beanstanden und abzurechnen. Es wird vermutet, dass solche Schäden während der Mietzeit entstanden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, dass sie bereits bei Übergabe vorhanden waren oder nicht von ihm verursacht wurden. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Schäden bleiben unberührt.

9 Haftung des Mieters

Für Dachbox, Dachzelt und Träger sowie ggf. gebuchte Markise besteht keine Versicherung. Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für Verlust, Diebstahl und jede Beschädigung des Mietobjekts in voller Höhe, soweit der Schaden nicht nachweislich auf einen Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Verursacher ermittelt werden kann (z. B. bei Vandalismus oder unbekannten Dritten).

9.1 Kaution

Die Kaution beträgt 150,00 € bei Dachboxen und 200,00 € beim Dachzelt (auch im Wochenend-Komplettpaket). Sie kann bar, per Karte, Überweisung oder PayPal hinterlegt oder gleich bei der Online-Buchung mitgezahlt werden. Die Höhe kann im Einzelfall abweichen und wird im Mietvertrag festgelegt.

Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe, sofern keine Schäden, Vertragsverstöße oder offenen Forderungen bestehen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, insbesondere für Schäden, fehlendes Zubehör, Reinigungskosten, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen. Bei Prüf- oder Klärungsbedarf kann die Kaution bis zu 14 Tage einbehalten werden. Die Kaution stellt keine Haftungsbegrenzung dar.

10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überladung, Überschreiten der zulässigen Dachlast oder Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Herstellervorgaben oder durch nicht oder nicht rechtzeitig nachgezogene Befestigung entstehen. Dasselbe gilt für Schäden infolge einer Montage, Umsetzung oder Veränderung durch den Mieter oder Dritte, für die Nutzung auf einem anderen als dem gebuchten Fahrzeug sowie für Schäden aufgrund unrichtiger Angaben des Mieters zu Fahrzeug, Baujahr, Dachtyp oder Dachlast.

Der Vermieter haftet ferner nicht für Schäden durch Durchfahrtshöhen, Waschanlagen oder Witterungseinflüsse, für den Verlust oder die Beschädigung des Inhalts der Dachbox sowie für Nutzungsausfall und sonstige Folgeschäden.

Unberührt bleibt die Haftung des Vermieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11 Vertragsstrafen

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung und zum Schutz des Eigentums werden nachstehende Vertragsstrafen vereinbart. Für folgende Verstöße verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer pauschalen Vertragsstrafe:

VerstoßDachboxDachzelt
Unsachgemäße Montage / fehlende Sicherung300 €300 €
Verlust von Schlüsseln oder Zubehör100 €200 €
Weitervermietung ohne Genehmigung1.000 €1.000 €
Verspätete Rückgabe (je angefangenem Tag)voller Tagesmietpreisvoller Tagesmietpreis
Verschmutzung / fehlende Reinigung50 €150 €
Nicht gemeldeter Schaden bei Rückgabe500 €500 €

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z. B. Wiederbeschaffung, Wertminderung) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Vertragsstrafen werden unabhängig von der hinterlegten Kaution berechnet, sind gesondert zu leisten und werden zusätzlich zur Kaution erhoben. Bei mehreren Verstößen können Vertragsstrafen kumulativ geltend gemacht werden.

12 Schlüssel / Zubehör

Bei Verlust von Schlüsseln, Schlössern oder Befestigungszubehör trägt der Mieter die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten. Keine Begrenzung durch die Kaution.

13 Dokumentation / Beweissicherung

Foto- und Videoaufnahmen bei Übergabe und Rückgabe sind zulässig und dienen der Beweissicherung.

14 Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Kopien von Ausweis und Führerschein können gespeichert werden. Weitergabe nur bei rechtlicher Notwendigkeit. Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO bleiben unberührt.

15 Gerichtsstand, Erfüllungsort & Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Baarstraße 17, 58636 Iserlohn. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Iserlohn, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

LILA Transporter · Einzelunternehmen Daniel Melzer
Baarstraße 17, 58636 Iserlohn · Tel: 0151 28856629
IBAN: DE45 1001 0123 3338 8854 28 · BIC: QNTODEB2XXX
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